Ist bei der Wogeno eine Wohnung frei?

Werden Wohnungen, Ladenlokale oder andere Räumlichkeiten frei, so werden diese zur Neuvermietung per E-mail bei Mitgliedern ausgeschrieben. Bewerben können sich allerdings nur Wogeno-Mitglieder, die schon seit mindestens drei Monaten vor der Ausschreibung Mitglied sind. Bewerbungen von Nichtmitgliedern werden nur in Ausnahmefällen angenommen, nämlich dann, wenn sich innerhalb der gesetzten Frist kein Wogeno-Mitglied beworben hat. Darum werde Mitglied, wer bei der Wogeno wohnen möchte.

Die Wohnungsvergabe erfolgt im gegenseitigen Einverständnis zwischen Hausverein und Genossenschaftsvorstand nach folgenden gleichwertigen Kriterien: Dauer der Mitgliedschaft, Dringlichkeit des Wohnungswechsels, persönliche finanzielle Verhältnisse, Anzahl Personen, Integrierfähigkeit in die bestehende Hausgemeinschaft.

Derzeit gibt es monatlich eine bis zwei Wohnungsausschreibungen, die jedem Mitglied auf die bei uns hinterlegte Email geschickt werden. Es bewerben sich zwischen zwanzig bis über zweihundert Mitglieder. Die Chance, bei der Wogeno kurzfristig eine Wohnung zu finden, sind sehr gering. Mit viel Geduld und Glück ist der Wunsch nach selbstverwaltetem Wohnen bei der Wogeno längerfristig aber durchaus realisierbar.

Würden Sie uns bitte auf Ihre Warteliste nehmen?

Wir führen keine Warteliste. Frei werdende Wohnungen werden unter den Mitgliedern ausgeschrieben. Werden Sie Mitglied, dann sind Sie nach Ablauf der Karenzfrist von drei Monaten bewerbungsberechtigt. Die Dauer der Mitgliedschaft ist bei der Wohnungsvergabe eines von fünf Kriterien.

Wie hoch ist das Anteilscheinkapital für Wohnungen?

Unterschiedlich. Je nach Grösse und Zustand der Wohnung zwischen CHF 10 000 und 50 000; in den meisten Fällen zwischen CHF 15 000 und 30 000. Die BewohnerInnen tragen mit ihren Anteilscheinen rund 6 bis 8% des Anlagekapitals bei.

Werden alle freiwerdenden Wohnungen ausgeschrieben?

Grundsätzlich ja. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. (Statuten §5.10).

Ist eine Anmeldung für die Wohnungsbesichtigungs-Termine notwendig?

Die Angaben zum Wohnungsbesichtigungstermin sind aus der jeweiligen Wohnungsausschreibung ersichtlich und werden unterschiedlich geregelt.

Wie muss ich mich auf eine Wohnung bewerben?

Am besten mit einem Brief A4 (1 Seite) im PDF-Format, worin du dich/ihr euch der Hausgemeinschaft vorstellt, und warum du/ihr die Wohnung wollt, warum sie dir/euch gefällt oder welches deine/eure Gründe sind. Grundsätzlich gilt: es gibt keine Formvorschriften.

Wie funktioniert eine Wohnungsvergabe?

Der Hausverein lädt die BewerberInnen zu einer Vergabesitzung ein, entweder zusammen, oder nacheinander. Ein Mitglied der Vergabekommission des Vorstandes nimmt an der Sitzung teil.

Werde ich in jedem Fall zur Vergabesitzungen eingeladen?

Bei mehr als zwölf Bewerbungen trifft die Vergabekommission eine Vorselektion aufgrund der Statuten-Kriterien Dauer der Mitgliedschaft, ggf. auch Anzahl Personen/Kinder.

Ich interessiere mich für eine Wohnung in einem bestimmten Objekt/Quartier und möchte nur informiert werden, wenn dort etwas frei wird. Geht das?

Leider nein. Aus administrativen Gründen gibts nur die Wahl, entweder alle oder keine Ausschreibungen zu erhalten.

Soll ich bei Euch vorbeikommen, um mich persönlich vorzustellen?

Das ist nicht erforderlich, da über die Wohnungsvergaben die Hausvereine im gegenseitigen Einverständnis mit dem Vorstand entscheiden.